Allgemeine Geschäftsbedingungen des Alpchalet Baldauf
- Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
- Der Gastvertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und von der Vermieterin zugesagt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet Gast und Vermieterin zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
- Die Vermieterin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Tritt der Gast nach Abschluss des Mietvertrages von der Anmietung zurück, so ist der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen:
Die Einsparungen betragen gemäß DEHOGA 10 % bei Ferienwohnungen (d.h. als Beispiel von 100,- Übernachtungsgebühr ohne Kurtaxe versteht sich, sind 90,- vom Gast zu bezahlen).
- Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderwertig zu vermieten (d.h. die Ferienwohnung auf den beworbenen Ferienportalen umgehend wieder freizumelden). Bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 5.
- Erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
#Der Rücktritt der gebuchten Ferienwohnung muss schriftlich erfolgen.
#Im Falle einer Stornierung berechnen wir auf jeden Fall zusätzlich zu den Stornokosten eine
Stornobearbeitungsgebühr i.H.v. Euro 50,-. Wir empfehlen, rechtzeitig eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Diesbzgl. Formulare gibt es auf unserer website unter www.hanse-merkur.de. Selbstverständlich kann der Gast auch woanders eine Reiserücktrittversicherung abschließen.
- Der Gesamtpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung und Kurtaxe.
- Hunde dürfen nur nach Anmeldung mit gebracht werden. Hier wird ein Tagessatz pro Hund extra berechnet.
- Der Gast wird aufgefordert, eine sofortige Anzahlung i.H.v. Euro 150,- bis 250,- auf das angegebene Konto nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu tätigen.
Wahl- und Zusatzleistungen sind nicht im Gesamtpreis enthalten, allerdings das Grenzenlose Bergbahnticket für alle Oberstdorfer und Kleinwalsertaler Bergbahnen während deren Öffnungszeiten von ca. Anfang Mai bis Anfang November.
- Aus rechtlichen Gründen (neues Pauschalreiserecht ab 1.7.2018) müssen wir neu darauf hinweisen, daß wir keine Reiseveranstalter und keine Anbieter von verbundenen Reiseleistungen sind.
- Das Bergbahnticket für alle Bergbahnen in Oberstdorf u. dem Kleinwalsertal wird am Tag der Ankunft direkt auf die von uns an den Gast ausgehändigte Allgäu Walsercard aufgebucht.
Es entstehen dadurch selbstverständlich keine Mehrkosten.
- Wir bitten ebenfalls um Verständnis dafür, dass wir eine vorzeitige Abreise wegen schlechter Witterung oder anderer Gründe finanziell nicht berücksichtigen können.
- Die gebuchte Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Zahl von Personen vom Gast belegt werden.
- Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Ferienwohnung, Inventar und Aussenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Objekt oder Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden und eventuell Schadenersatz zu leisten.
- Bei grober Verschmutzung erlauben wir uns, zusätzlich 50.- Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Haftung:
- Für eine Beeinflussung des Ferienobjekts durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso kann eine kostenlose Stornierung des Ferienobjekts bei Eintritt unvorhersehbarer und nicht vermeidbarer Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, die die sofortige Schließung des Ferienobjekts und damit die Anreise und die unverzügliche Abreise (Pandemie) erforderlich machen, getätigt werden.
- Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung eventuell vorhandener Spiel- und Sportgeräte, Pool ist ausgeschlossen.
- Eltern haften immer für ihre Kinder.
- Hundebesitzer haften für ihre Hunde.
Gerichtsstand ist der Betriebsort und es gilt deutsches Recht.